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Korruption ist Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil.
Bestechung ist das Anbieten, Annehmen, Versprechen oder Geben eines unzulässigen finanziellen oder anderen Vorteils, entweder direkt oder indirekt über eine Mittelsperson, an oder für einen ausländischen Amtsträger oder für einen Dritten, um diesen zu verleiten, eine Amtshandlung durchzuführen bzw. von einer Amtshandlung abzusehen, mit dem Ziel, ein Geschäft anzubahnen oder aufrecht zu erhalten oder einen anderen unzulässigen Vorteil zu erlangen. (Definition aus der OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr)
Deuschle unterstützt politische Parteien oder politische Kampagnen weder finanziell noch in anderer Form, da diese Unterstützung als Versuch gewertet werden könnte, sich einen ungerechtfertigten Geschäftsvorteil zu verschaffen. Wir stellen es unseren Mitarbeitern frei, sich privat für politische oder demokratische Belange zu engagieren.
Die Unterstützung des Gemeinwesens und Spenden in Form von Sachleistungen, Wissens- oder Dienstleistungsaustausch oder direkten finanziellen Zuwendungen sind erlaubt. Führungskräfte und Mitarbeiter müssen jedoch darauf achten, dass karitative Zuwendungen und Sponsorings nicht als Vorwand für Bestechung verwendet werden oder sogar Bestechung darstellen.
Es ist Ihnen untersagt, Gefälligkeiten anzunehmen oder zu geben, die als illegaler oder unangemessener Austausch gewertet werden könnten. Sie dürfen keine Gefälligkeiten geben, die gegen die Standards des Empfängers verstoßen. Zudem könnten Regierungsbedienstete oder öffentliche Bedienstete strengen Richtlinien unterliegen, die es Ihnen unmöglich machen diese Gefälligkeiten anzunehmen. Regierungsbediensteten oder öffentliche Bediensteten Gefälligkeiten anzubieten, kann in manchen Ländern eine Rechtsverletzung darstellen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt Gefälligkeiten anzunehmen oder zu geben, die aus einem Geldbetrag oder einer geldwerten Leistung bestehen. Sie dürfen Geschenke, Bewirtung und Zuwendungen unter der Voraussetzung geben oder annehmen, dass diese keine Begünstigungen oder Verpflichtungen begründen. Alle Gefälligkeiten müssen angemessen sein und dürfen nicht so regelmäßig erfolgen, dass ein Muster erkennbar wird.
Gefälligkeiten in Form von Reisen, Mahlzeiten, Empfängen, Sightseeings, Geschenken oder sonstigen Zuwendungen dürfen nur Personen angeboten oder von diesen angenommen werden, die ein professionelles Interesse an der (Geschäfts-) Beziehung haben.
In manchen Situationen können von Ihnen Schutzgelder gefordert werden. Diese Art der Erpressung kann auch körperliche Bedrohung beinhalten. Wir distanzieren uns von solchen Vorgängen. Es ist unsere Pflicht, unsere Mitarbeiter und Partner zu schützen, und solche Vorfälle müssen der Geschäftsführung unverzüglich gemeldet werden. In bestimmten Fällen können solche Drohungen zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen führen.
Dieser Verhaltenskodex wurde entwickelt, damit Sie Verhaltensweisen erkennen, die nicht mit den hier festgeschriebenen Richtlinien vereinbar sind. Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, Bestechung und Korruption bei Deuschle zu verhindern und diesen Verhaltenskodex und alle anderen in unserem Geschäftsfeld geltenden Bestimmungen zu befolgen.
Jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter/Mitarbeiterin hat die unabhängige Verpflichtung sicherzustellen, dass jede Interaktion mit Amtsträgern unter Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Bestimmungen sowie dieses Verhaltenskodex gestaltet wird.
Es liegt in der Verantwortung jeder Führungskraft diesen Kodex zu kommunizieren und zu gewährleisten, dass alle betroffenen Mitarbeiter und externen Parteien, die für Deuschle arbeiten, sich in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich an dieses Vorgehen halten und es verinnerlichen.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung und Überwachung des Programms sowie für Fragen betreffend die Strategie und Prinzipien liegt bei der Geschäftsführung.
Bei der Auswahl unserer Geschäftspartner lassen wir die notwendige Sorgfalt walten und stellen sicher, dass unsere Geschäftspartner unseren Verhaltenskodex kennen und einhalten.
Vertriebspartner/Vertreter: An Vertriebspartner und Vertreter bezahlte Vergütungen müssen eine angemessene und gerechtfertigte Entlohnung für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen darstellen. Die Geschäftsbeziehung muss dokumentiert werden und der Partner muss sich vertraglich verpflichten, unseren Verhaltenskodex einzuhalten. Wir beobachten das Verhalten unserer Partner und behalten uns das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn diese Bestechungsgelder bezahlen oder fordern oder in sonstiger Weise gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen.
Auftragnehmer und Lieferanten: Wir folgen bei der Auftragsvergabe den Prinzipien der Fairness und Transparenz und lassen bei der Auswahl größerer möglicher Auftragnehmer und Lieferanten entsprechende Sorgfalt walten. Wir kommunizieren unsere Strategie zur Korruptionsbekämpfung an unsere Auftragnehmer und Lieferanten. Wir beobachten das Verhalten größerer Auftragnehmer und Lieferanten und sind berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn diese Bestechungsgelder bezahlen oder fordern. Wir vermeiden die Zusammenarbeit mit möglichen Auftragnehmern und Lieferanten, wenn diese dafür bekannt sind, Bestechungsgelder zu bezahlen.
Deuschle ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über diesen Verhaltenskodex informiert sind und ihn verinnerlicht haben.
Stand: November 2016